2010/196/,Euratom: Beschluss des Rates vom 16. März 2010 über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) zur Ermittlung des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Zwecke des Haushaltsplans und der Eigenmittel der Europäischen Union
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die unterstellte Bankgebühr (FISIM) wird zur Ermittlung des Bruttonationaleinkommens für die Zwecke des Haushaltsplans und der Eigenmittel der Union aufgegliedert.
Article 2
Die Aufgliederung der FISIM gemäß Artikel 1 gelangt für die Zwecke des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom ab 1. Januar 2010 zur Anwendung.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2010.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions