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Seqlense EUR-Lex

2010/230/: Beschluss der Kommission vom 23. April 2010 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2010 zur Schulung in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des Programms Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel

CELEX
32010D0230
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-04-23
In force since
2010-04-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Arbeitsprogramm 2010 für die Durchführung des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“, wie im Anhang dargelegt, wird hiermit angenommen. Es stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung dar.

Article 2

1 Für den finanziellen Beitrag der Kommission zur Durchführung des Arbeitsprogramms werden insgesamt 15370000 EUR aus folgenden Haushaltslinien des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2010 bereitgestellt: a)Haushaltslinie 17 04 07 0114000000 EUR,b)Haushaltslinie 17 01 04 05260000 EUR,c)Haushaltslinie 17 01 04 311110000 EUR.

2 Der in Absatz 1 Buchstabe c genannte Betrag wird an die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher gezahlt und stellt einen Betriebskostenzuschuss dar.

3 Für verspätete Zahlungen anfallende Verzugszinsen können gemäß Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 denselben Haushaltslinien angelastet werden.

Article 3

Änderungen der Mittelzuweisungen für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms, die insgesamt 20 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2 Absatz 1 nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, sofern sie Art und Ziele des Arbeitsprogramms nicht wesentlich beeinflussen. Der Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit beschließen.

Relations

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