2010/257/: Beschluss der Kommission vom 30. April 2010 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Maltas, Polens und der Slowakei für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2009 finanzierten Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2825)
Text
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Article 1
Unbeschadet des Artikels 2 werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierte Maßnahmen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums für das Haushaltsjahr 2009 abgeschlossen. Die Beträge, welche im Rahmen der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und der Slowakei gemäß dem vorliegenden Beschluss von den Mitgliedstaaten wieder einzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, sind in den Anhängen I und II ausgewiesen.
Article 2
Für das Haushaltsjahr 2009 werden die Rechnungen der in Anhang III genannten Zahlstellen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und der Slowakei von diesem Beschluss ausgeschlossen und Gegenstand eines späteren Rechnungsabschlussbeschlusses sein.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Malta, die Republik Polen und die Slowakische Republik gerichtet.
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