2010/264/: Beschluss der Kommission vom 4. Mai 2010 über den Antrag Bulgariens auf Schutzmaßnahmen in Bezug auf eine Abweichung von Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2688)
Text
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Article 1
Der Antrag Bulgariens auf Genehmigung zur Anwendung von Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 36 der Beitrittsakte, mit dem eine Abweichung von den Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2001/80/EG erlangt werden soll, wird abgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien gerichtet.
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