2010/370/: Beschluss der Kommission vom 1. Juli 2010 über die Zuweisung zusätzlicher Tage auf See in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cadiz an Spanien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 4330)
Text
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Article 1
Die Höchstzahl der Tage pro Jahr, an denen sich ein Fischereifahrzeug unter der Flagge Spaniens, das Fanggerät gemäß Nummer 3 des Anhangs IIB der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 an Bord mitführt und keiner der besonderen Bedingungen gemäß Nummer 7.2 desselben Anhangs unterliegt, in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cadiz aufhalten darf, und die in Tabelle I des genannten Anhangs dargelegt ist, beträgt nunmehr 184 Tage.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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