2010/385/: Beschluss des Rates vom 24. Juni 2010 über den Abschluss der Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) durch die Europäische Union
Text
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Article 1
1 Die Zuständigkeitserklärung wird im Namen der Union angenommen und ihr Wortlaut diesem Beschluss angehängt.
2 Die Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (nachstehend „die Satzung“ genannt) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt und deren Wortlaut diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
1 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Europäischen Union gemäß Artikel XIX und Artikel XX Absatz A der Satzung die Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als Verwahrer der Satzung zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union, durch die Satzung gebunden zu sein, zum Ausdruck zu bringen.
2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Europäischen Union gemäß Artikel VI Absatz C der Satzung die im Anhang enthaltene Zuständigkeitserklärung zu hinterlegen.
Article 3
Die Union zahlt einen jährlichen Beitrag zur Internationalen Organisation für erneuerbare Energien.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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