2010/403/: Beschluss der Kommission vom 14. Juli 2010 zur Freistellung der Stromerzeugung und des Stromgroßhandels in Italiens Makrozone Nord und des Stromeinzelhandels für Endkunden mit Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetzanschluss in Italien von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 4740) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die folgende Tätigkeiten ermöglichen sollen: a) Stromerzeugung und Stromgroßhandel in der Makrozone Nord; b) Stromeinzelhandel für Endkunden, die an das Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz im gesamten Hoheitsgebiet der Italienischen Republik angeschlossen sind.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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