2010/405/: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2010 über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts
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Article 1
Das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Lettland, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Ungarn, Malta, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, Rumänien und die Republik Slowenien werden ermächtigt, unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Verträge untereinander eine Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts zu begründen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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