2010/406/: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2010 über die Zuweisung der aus Projekten im Rahmen des 9. und vorangegangener Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) freigegebenen Mittel zur Verwendung für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan
Text
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Article 1
1 Ein Betrag in Höhe von 150 Mio. EUR aus Mitteln, die aus Projekten im Rahmen des 9. und vorangegangener EEF freigegeben wurden, wird zur Verwendung für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan zugewiesen; 2 % dieses Betrags werden für Unterstützungsausgaben der Kommission zugewiesen.
2 Die Mittelverwaltung erfolgt nach den Prinzipien der zentralen und der gemeinsamen Verwaltung und gemäß den Bestimmungen und Verfahrensvorschriften für den 10. EEF.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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