2010/418/: Beschluss der Kommission vom 17. Juni 2010 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Spanien in den Jahren 2004 und 2005 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 3804)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Finanzhilfe der Europäischen Union für Spanien
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in Spanien 2004 und 2005 entstandenen Kosten wird gemäß der Entscheidung 2005/650/EG auf insgesamt 2850183,00 EUR festgesetzt.
Article 2 Zahlungsmodalitäten
Der Rest der Finanzhilfe der Union wird auf 350183,00 EUR festgesetzt.
Article 3 Adressat
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions