2010/454/EU: Beschluss der Kommission vom 12. August 2010 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 5524)
Text
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Article 1
Die in Bulgarien und Rumänien am Tag des Beitritts im freien Verkehr befindlichen Bestände an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die über die am 1. Januar 2007 als normal anzusehenden Übertragbestände hinausgehen, sowie die Beträge, die diesen neuen Mitgliedstaaten infolge der Kosten für die Beseitigung dieser Mengen in Rechnung gestellt werden, sind im Anhang aufgeführt.
Article 2
1 Die im Anhang aufgeführten Beträge gelten als Einnahmen des Unionshaushalts.
2 Rumänien kann die im Anhang aufgeführten Beträge in vier gleich großen Tranchen in den Unionshaushalt einzahlen. Die erste Tranche wird am letzten Tag des zweiten Monats gezahlt, der auf den Monat folgt, in dem dieser Beschluss diesem neuen Mitgliedstaat notifiziert wird. Die folgenden Tranchen sind jeweils bis zum 31. Oktober 2011, 31. Oktober 2012 bzw. 31. Oktober 2013 zu zahlen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
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