2010/491/EG: Beschluss des Rates vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung — im Namen der Gemeinschaft — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Article 1
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die beigefügten Gemeinsamen Erklärungen werden — vorbehaltlich des Abschlusses der Vereinbarung — im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Vereinbarung vorbehaltlich ihres Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
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