2010/569/EU: Beschluss der Kommission vom 23. Juni 2010 über die von Frankreich gewährten steuerlichen Beihilfen für den „Fonds de prévention des aléas de pêche et aux entreprises de pêche“ (Fonds für die Prävention von Risiken im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Fischereisektors) (staatliche Beihilfe C 24/08, ex NN 38/2007) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 3938) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die von Frankreich gewährten steuerlichen Maßnahmen zugunsten der Fischereiunternehmen stellen keine staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Article 2
Das förmliche Prüfverfahren, das gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV gegen die steuerlichen Maßnahmen zugunsten des FPAP eingeleitet wurde, ist abgeschlossen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Frankreich gerichtet.
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