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Seqlense EUR-Lex

2010/579/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg, eine von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

CELEX
32010D0579
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2010-09-27
In force since
2010-09-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Abweichung von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG werden die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg hiermit ermächtigt, bei der bestehenden Grenzbrücke über die Mosel, die die deutsche Bundesstraße B 419 und die luxemburgische Straße N 1 zwischen Wellen und Grevenmacher verbindet, in Bezug auf Lieferungen von Gegenständen und sonstige Leistungen sowie den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen und die Einfuhr von Gegenständen, die für die Erneuerung oder anschließende Erhaltung dieser Brücke bestimmt sind, Brücke und Baustellenbereich als ausschließlich im Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg gelegen anzusehen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland und an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.

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