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Beschluss des Rates vom 25. Mai 2010 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Präsidenten der Beschwerdekammern sowie der Vorsitzenden dreier Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

CELEX
32010D0611(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-05-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Herr António-Serge DE PINHO CAMPINOS, geboren am 24. Oktober 1968 in Poitiers (Frankreich), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Herr Christian L.L.G. ARCHAMBEAU, geboren am 11. April 1960 in Vielsalm (Belgien), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vizepräsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Herr Paul MAIER, geboren am 4. Mai 1958 in Straßburg (Frankreich), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Präsidenten der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Herr Théophilos MARGELLOS, geboren am 21. November 1953 in Athen (Griechenland), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Herr Tomás DE LAS HERAS LORENZO, geboren am 22. Juli 1951 in Zamora (Spanien), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Herr Detlef Michael SCHENNEN, geboren am 10. September 1956 in Münster (Deutschland), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt.

Article 2

Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt.

Article 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

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