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Seqlense EUR-Lex

2010/690/EU: Beschluss der Kommission vom 4. August 2010 über die staatliche Beihilfe C 40/08 (ex N 163/08), die Polen zugunsten von PZL Hydral S.A. gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 5406) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32010D0690
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-08-04
In force since
2010-11-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Kommission hat beschlossen, das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Kapitalzuführungen in Höhe von 113 Mio. PLN einzustellen, weil Polen seine Anmeldung zurückgenommen hat und dieses Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.

Article 2

1 Die im Zeitraum 1998-2007 teilweise unterlassene Beitreibung von Forderungen der polnischen öffentlichen Einrichtungen gegenüber PZL Hydral und ihre spätere Verrechnung im Zeitraum 2007-2010 stellen keine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

2 Die Darlehen von ARP an PZL Wrocław im Jahr 2007 (über 12,5 Mio. PLN) und im Jahr 2008 (über 4 Mio. PLN) stellen keine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

3 Der anschließende Teilerlass dieser Darlehen in Höhe von 17,2 Mio. PLN in Form einer Umwandlung der Schulden in Kapital stellt keine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.

Relations

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