2010/706/EU: Beschluss des Rates vom 3. Juni 2010 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (nachstehend „das Abkommen“ genannt) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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