2010/726/EU: Beschluss des Rates vom 22. November 2010 über den Abschluss eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Zweite Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten die in Artikel 10 des Zweiten Zusatzprotokolls vorgesehene Notifizierung vor.
Article 3
Der Präsident des Rates gibt im Namen der Union folgende Mitteilung ab: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher sind Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Protokolls, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ zu lesen.“
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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