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Seqlense EUR-Lex

2010/748/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. November 2010 zur Änderung der Entscheidung 2007/441/EG zur Ermächtigung der Italienischen Republik, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

CELEX
32010D0748
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2010-11-25
In force since
2011-01-01
End of validity
2028-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 6

Jeder Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen ist der Kommission bis 1. April 2013 vorzulegen. Mit jedem Antrag auf Verlängerung dieser Maßnahmen ist eine Bewertung vorzulegen, die eine Überprüfung des Prozentsatzes für die Begrenzung des Vorsteuerabzugsrechts für Ausgaben für Kraftfahrzeuge einschließt, die nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden.“

Article 7

Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am Tag des Inkrafttretens der Unionsvorschriften zur Festlegung der Ausgaben im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, bei denen der Vorsteuerabzug eingeschränkt ist, spätestens jedoch am 31. Dezember 2013.“

Article 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Er gilt ab dem 1. Januar 2011.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

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