2010/764/EU: Beschluss der Kommission vom 8. Dezember 2010 über die Annahme eines Finanzierungsbeschlusses für 2010 im Bereich Lebensmittelsicherheit (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8620)
Text
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Article 1
Hiermit wird beschlossen, Studien zur Flankierung der Überarbeitung der derzeitigen Vorschriften über Rückstandskontrollen sowie Gebühren und Kostenbeiträge für Kontrollen durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung.
Article 2
Die mit diesem Beschluss genehmigten Höchstbeträge belaufen sich auf 70000 EUR im Bereich der Durchführung von Studien über Gebühren und Kostenbeiträge für Kontrollen und auf 30000 EUR im Bereich Rückstandskontrollen; diese Beträge werden aus Mitteln der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltplans 2010 der Europäischen Union finanziert: Haushaltslinie 17 04 07 01. Diese Mittel können auch Verzugszinsen abdecken.
Article 3
Änderungen der Mittelzuweisungen für die einzelnen Maßnahmen, die insgesamt 20 % des durch diesen Beschluss genehmigten Höchstbeitrags nicht übersteigen, gelten nicht als substanziell, wenn sie die Art und die Ziele des Arbeitsprogramms nicht wesentlich beeinflussen. Der Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit vornehmen.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die bevollmächtigten Anweisungsbefugten gerichtet.
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