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Seqlense EUR-Lex

2010/772/EU: Beschluss der Kommission vom 14. Dezember 2010 über einen finanziellen Beitrag der Union für das Jahr 2010 zu den Ausgaben Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Zyperns und Portugals zur Bekämpfung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8933)

CELEX
32010D0772
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-12-14
In force since
2010-12-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Gewährung eines finanziellen Beitrags der Union für das Jahr 2010 zur Deckung der Ausgaben, die Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern und Portugal in Zusammenhang mit den notwendigen Maßnahmen im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der Richtlinie 2000/29/EG mit dem Ziel der Bekämpfung der Schadorganismen getätigt haben, welche in den Ausrottungsprogrammen im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind, wird genehmigt.

Article 2

Der finanzielle Beitrag der Union gemäß Artikel 1 wird auf insgesamt 7342161 EUR festgesetzt. Die Höchstbeträge des Beitrags der Union für die einzelnen Programme sind im Anhang aufgeschlüsselt.

Article 3

Der im Anhang festgesetzte finanzielle Beitrag der Union wird unter folgenden Bedingungen ausgezahlt: a) Die Durchführung der Maßnahmen wurde von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 nachgewiesen; b) der betreffende Mitgliedstaat hat bei der Kommission einen Zahlungsantrag gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 gestellt. Die Zahlung des finanziellen Beitrags erfolgt unbeschadet der Überprüfungen, die die Kommission im Rahmen des Artikels 24 der Richtlinie 2000/29/EG durchführt.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern und die Portugiesische Republik gerichtet.

Relations

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