2010/778/EU: Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Entscheidung 2006/944/EG über die gemäß der Entscheidung 2002/358/EG des Rates erfolgende Festlegung der Emissionsmengen, die der Gemeinschaft und jedem ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Kyoto-Protokolls zugeteilt werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 9009)
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Article 2
Die Differenz von 19357532 Tonnen Kohlendioxidäquivalent zwischen den Emissionsmengen der Union und der Summe der Emissionsmengen der in Anhang II der Entscheidung 2002/358/EG aufgeführten Mitgliedstaaten wird von der Union als zugeteilte Menge vergeben.“
Article 2
Der Zentralverwalter des Unionsregisters überträgt fünf Millionen (5000000) dieser zugeteilten Einheiten auf das Konto der Vertragspartei des Kyoto-Protokolls im Register von Dänemark.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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