Verordnung (EU) Nr. 33/2010 der Kommission vom 12. Januar 2010 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
In der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erhält Absatz 1 Satz 2 folgende Fassung: „Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer bei angebrachter Befestigung das Laufen zu ermöglichen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions