Verordnung (EU) Nr. 238/2010 der Kommission vom 22. März 2010 zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderungen für Getränke, die mehr als 1,2 % Alkohol (Volumenkonzentration) und bestimmte Lebensmittelfarbstoffe enthalten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: Die Fußnote „(*) ausgenommen Lebensmittel, bei denen der Lebensmittelfarbstoff/die Lebensmittelfarbstoffe bei Fleischerzeugnissen zur Kennzeichnung zu Gesundheits- oder anderen Zwecken verwendet wurde/wurden, sowie ausgenommen Stempelaufdrucke und Farbverzierungen auf den Schalen von Eiern“ erhält folgende Fassung: „(*) Ausgenommen: a) Lebensmittel, bei denen der Lebensmittelfarbstoff/die Lebensmittelfarbstoffe bei Fleischerzeugnissen zur Kennzeichnung zu Gesundheits- oder anderen Zwecken verwendet wurde/wurden, sowie Stempelaufdrucke und Farbverzierungen auf den Schalen von Eiern und b) Getränke, die mehr als 1,2 % Alkohol (Volumenkonzentration) enthalten.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 20. Juli 2010.
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