Verordnung (EU) Nr. 468/2010 der Kommission vom 28. Mai 2010 über die EU-Liste der Schiffe, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei betreiben
Text
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Article 1
Im Sinne dieser Verordnung ist die „EU-Liste der IUU-Fischereifahrzeuge“ eine Liste von Fischereifahrzeugen gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei betreiben.
Article 2
Der Anhang enthält die EU-Liste der IUU-Fischereifahrzeuge. Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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