Verordnung (EU) Nr. 875/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 über die Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffs für einen Zeitraum von zehn Jahren Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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