Verordnung (EU) Nr. 1041/2010 der Kommission vom 16. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 479/2010 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) Nr. 479/2010 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) gegebenenfalls, dass am selben Tag keine Lizenzen beantragt wurden, ausgenommen in dem Fall, dass für keines der Erzeugnisse in Anhang I Teil 9 der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 der Kommission eine Erstattung gewährt wird oder dass nur der Erstattungssatz Null gilt; 2. Die Anhänge I.A und I.B werden durch den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Wortlaut ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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