Verordnung (EU) Nr. 1126/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Kap Verde von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder
Text
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Article 1
Die Republik Kap Verde wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 von der Liste der Länder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 gestrichen, die in den Genuss der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder kommen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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