Verordnung (EU) Nr. 1248/2010 der Kommission vom 21. Dezember 2010 über die Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2011 für die Einfuhr in die Europäische Union von bestimmten unter die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates fallenden aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren mit Ursprung in Norwegen
Text
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Article 1
1 Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 wird das Zollkontingent der Union gemäß dem Anhang für die dort aufgeführten Waren mit Ursprung in Norwegen unter den dort festgelegten Bedingungen eröffnet.
2 Die für die im Anhang aufgeführten Waren für beide Seiten geltenden Ursprungsregeln entsprechen denen des Protokolls Nr. 3 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen.
3 Auf außerhalb des Zollkontingents eingeführte Mengen wird ein Präferenzzollsatz von 0,047 EUR/Liter erhoben.
Article 2
Das Unionszollkontingent nach Artikel 1 Absatz 1 wird von der Kommission gemäß den Artikeln 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.
Article 3
Die Verordnung (EU) Nr. 1255/2009 wird aufgehoben.
Article 4
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
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