2011/4/EU: Beschluss der Kommission vom 6. Juli 2010 über die staatliche Beihilfe C 34/08 (ex N 170/08), die Deutschland zugunsten der Deutsche Solar AG gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 4489) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
1 Die von der Bundesrepublik Deutschland geplante Beihilfe für Deutsche Solar AG, die sich auf 40364760 EUR (Gegenwartswert) beläuft, was einer Beihilfeintensität von 12,97 % BSÄ entspricht, ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
2 Die Durchführung der Beihilfemaßnahme in Höhe von 40364760 EUR (Gegenwartswert), die einer Beihilfeintensität von 12,97 % BSÄ entspricht, wird genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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