2011/27/EU: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union
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Article 1
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (im Folgenden „Protokoll“) im Namen der Union zu unterzeichnen. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Bis zu seinem späteren Abschluss wird das Protokoll ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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