2011/29/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um in Teilrubrik 1a Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 34 Mio. EUR und in Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 71 Mio. EUR einzustellen. Mit diesen Mitteln soll die Finanzierung für folgende Maßnahmen ergänzt werden: 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter Teilrubrik 1a, 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter Teilrubrik 1a, 71 Mio. EUR. für Palästina unter Rubrik 4.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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