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Seqlense EUR-Lex

Beschluss des Rates vom 8. November 2010 über die Unterzeichnung im Namen der Union und vorläufige Anwendung des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union

CELEX
32011D0034
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-11-08
In force since
2010-11-08
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Die Unterzeichung des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (nachstehend das „Protokoll“ genannt) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 3

Das Protokoll wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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