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Seqlense EUR-Lex

2011/56/EU: Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

CELEX
32011D0056
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-07-26
In force since
2010-07-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „Abkommen“ genannt) wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens im Namen der Union genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu unterzeichnen .

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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