2011/76/EU: Beschluss der Kommission vom 2. Februar 2011 zur Genehmigung des Inverkehrbringens eines Chitin-Glucans aus Aspergillus niger als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 480)
Text
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Article 1
Das mit diesem Beschluss zugelassene Chitin-Glucan aus Aspergillus niger gemäß der Spezifikation im Anhang darf als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln in einer Dosis von höchstens 5 g je Tag in der Union in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Das mit diesem Beschluss zugelassene Chitin-Glucan aus Aspergillus niger ist in der Kennzeichnung des Lebensmittels, das es enthält, als „Chitin-Glucan aus Aspergillus niger“ zu bezeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Kitozyme SA, Rue Haute Claire, 4, Parc Industriel des Hauts-Sarts, Zone 2, 4040 Herstal, Belgien, gerichtet.
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