2011/95/EU: Beschluss der Kommission vom 11. Februar 2011 über die Zulassung eines Verfahrens zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern im Großherzogtum Luxemburg (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 750)
Text
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Article 1
Folgendes Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern wird gemäß Anhang V Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 im Großherzogtum Luxemburg zugelassen: das Gerät „Hennessy Grading Probe (HGP 4)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind.
Article 2
Eine Änderung der Geräte oder Schätzverfahren ist nicht zulässig.
Article 3
Die Entscheidung 89/51/EWG wird aufgehoben. Das Großherzogtum Luxemburg kann das mit der Entscheidung 89/51/EWG zugelassene Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern jedoch bis zum 28. Februar 2011 weiter anwenden.
Article 4
Dieser Beschluss ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.
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