Beschluss 2011/106/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 zur Anpassung und Verlängerung der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Text
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Article 1
Die Maßnahmen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Schreiben aufgeführt sind, werden als geeignete Maßnahmen im Sinne des Artikels 96 Absatz 2 Buchstabe c des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens verlängert. Diese Maßnahmen gelten bis zum 20. Februar 2012. Sie werden fortlaufend überprüft.
Article 2
Das diesem Beschluss beigefügte Schreiben wird an den Präsidenten Simbabwes, Herrn Mugabe, gerichtet und in Kopie Premierminister Tsvangirai und dem stellvertretenden Premierminister Mutambara übermittelt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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