2011/113/EU: Beschluss der Kommission vom 18. Februar 2011 über den Rechnungsabschluss einer Zahlstelle in Italien für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2006 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 911)
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Article 1
Die Rechnungen der italienischen Zahlstelle „ARBEA“ für die aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2006 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die Beträge, die von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß dem vorliegenden Beschluss wiedereinzuziehen bzw. ihm zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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