2011/116/EU: Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (im Folgenden „Protokoll“) wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person/en zu bestellen, die befugt ist/sind, das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses für die Union rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Article 3
Gemäß Artikel 15 wird das Protokoll bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren ab dem Datum seiner Unterzeichnung ( 2 ) vorläufig angewendet.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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