Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2011/126/EU: Beschluss des Rates vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

CELEX
32011D0126
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-02-21
In force since
2011-02-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten („das Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 9 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor und macht folgende Mitteilung: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009, ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Text des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ gelesen werden“.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions