2011/144/EU: Beschluss des Rates vom 15. Februar 2011 über den Abschluss des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits
Text
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Article 1
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 76 Absatz 2 des Interims-WPA vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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