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Seqlense EUR-Lex

2011/160/EU: Beschluss des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014, eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Norwegen über einen Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014, eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island mit Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse in die Europäische Union für den Zeitraum 2009-2014 und eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen mit Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse in die Europäische Union für den Zeitraum 2009-2014

CELEX
32011D0160
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-03-07
In force since
2011-03-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Folgende Übereinkünfte und Protokolle werden im Namen der Union genehmigt: Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 und dessen Anhang, Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über einen Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014, Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island und dessen Anhang, Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und dessen Anhang.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die in jeder Übereinkunft und den Zusatzprotokollen vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Union zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch die betreffende Übereinkunft gebunden zu sein.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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