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Seqlense EUR-Lex

2011/208/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 1. April 2011 über eine Finanzhilfe der Union für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit in Spanien im Jahr 2009 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2062)

CELEX
32011D0208
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2011-04-01
In force since
2011-04-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Finanzhilfe der Union für Spanien

1 Spanien kann gemäß Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG eine Finanzhilfe der Union für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit im Jahr 2009 entstandenen Kosten gewährt werden.

2 Die Höhe der Finanzhilfe der Union gemäß Absatz 1 wird in einem weiteren Beschluss festgelegt, der nach dem Verfahren des Artikels 40 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG erlassen wird.

Article 2 Adressat

Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.

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