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Seqlense EUR-Lex

2011/213/EU: Beschluss des Rates vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

CELEX
32011D0213
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-03-09
In force since
2011-03-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Die Kommission legt den Standpunkt fest, der in dem mit Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen des Abkommens gemäß Artikel 13 Absatz 5 des Abkommens von der Union zu vertreten ist.

Article 3

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor und teilt der Regierung Japans Folgendes mit: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf „die Europäische Gemeinschaft“ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ gelesen werden.“

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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