2011/222/EU: Beschluss der Kommission vom 5. April 2011 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken über Todesursachen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2057)
Text
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Article 1
Den im Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten werden die dort dargelegten Ausnahmeregelungen gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich der Niederlande und die Republik Finnland gerichtet.
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