2011/238/EU: Beschluss der Kommission vom 13. April 2011 zur Änderung der Entscheidung 2007/843/EG im Hinblick auf das Programm zur Bekämpfung von Salmonellen bei bestimmten Geflügelarten und Eiern in Tunesien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2520) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die von Kanada, Israel, und den Vereinigten Staaten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vorgelegten Bekämpfungsprogramme werden hiermit hinsichtlich Salmonellen in Zuchthühnerherden genehmigt.“
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Mai 2011.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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