Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2011/258/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. April 2011 zur Änderung der Entscheidung 89/471/EWG zur Zulassung von Verfahren der Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Deutschland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2709)

CELEX
32011D0258
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2011-04-27
In force since
2011-04-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1a

In Abweichung von Artikel 1 Absätze 2 und 3 werden folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern gemäß Anhang V Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Deutschland zugelassen: das als „Autofom I“ bezeichnete Gerät und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil III des Anhangs beschrieben sind; das als „Autofom III“ bezeichnete Gerät und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil IV des Anhangs beschrieben sind; das als „CSB Image Meater“ bezeichnete Gerät und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil V des Anhangs beschrieben sind.

Article 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 4. Oktober 2011.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions