Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2011/262/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. April 2011 über die Nichtaufnahme von Propisochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Änderung der Entscheidung 2008/941/EG der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2726) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32011D0262
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2011-04-27
In force since
2011-04-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Propisochlor wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.

Article 2

Die Mitgliedstaaten stellen Folgendes sicher: a) Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Propisochlor werden bis zum 27. Oktober 2011 widerrufen; b) ab dem Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Beschlusses werden keine Zulassungen für Propisochlor enthaltende Pflanzenschutzmittel erteilt oder erneuert.

Article 3

Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG gewährte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 27. Oktober 2012.

Article 4

Im Anhang der Entscheidung 2008/941/EG wird der Eintrag für „Propisochlor“ gestrichen.

Article 5

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions