2011/294/EU: Beschluss des Rates vom 13. Mai 2011 über den Abschluss eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
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Article 1
Das Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), die Notifizierung nach Artikel 14 des Protokolls im Namen der Europäischen Union vorzunehmen, um der Zustimmung der Europäischen Union zu der vertraglichen Bindung Ausdruck zu verleihen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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