2011/303/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. Mai 2011 über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in den Niederlanden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 3427)
Text
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Article 1
Folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern werden gemäß Anhang V Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in den Niederlanden zugelassen: das Gerät „Hennessy Grading Probe (HGP 7)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 1 des Anhangs aufgeführt sind; das Gerät „Capteur Gras/Maigre — Sydel (CGM)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 2 des Anhangs aufgeführt sind; das Gerät „CSB Image-Meater (CSB)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 3 des Anhangs aufgeführt sind.
Article 2
Änderungen der zugelassenen Geräte oder Schätzverfahren sind nicht zulässig, es sei denn, die Änderungen werden durch einen Beschluss der Kommission ausdrücklich zugelassen.
Article 3
Die Entscheidung 2005/627/EG wird aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss gilt ab dem 3. Oktober 2011.
Article 5
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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